Landgericht Bielefeld, 2021-11-16, 2 O 29/21

2 O 29/21Kantonsgericht16.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 29/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-16

Aktenzeichen: 2 O 29/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1116.2O29.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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