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2 O 29/21•Landgericht Bielefeld, 2021-11-16, 2 O 29/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: 2 O 29/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1116.2O29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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