Landgericht Bielefeld, 2021-10-05, 2 O 274/20

2 O 274/20Kantonsgericht05.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 274/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-05

Aktenzeichen: 2 O 274/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1005.2O274.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.140,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.03.2020 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass dieser Anspruch in Höhe von 1695,21 € aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung folgt.
    1. Die Klage im Übrigen und die Widerklage werden abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 32 % und der Beklagte 68 % zu tragen.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für diesen beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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