projekte
2 O 274/20•Landgericht Bielefeld, 2021-10-05, 2 O 274/20
2 O 274/20Kantonsgericht05.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-05
Aktenzeichen: 2 O 274/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1005.2O274.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für diesen beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.