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02 KLs 13/21•Landgericht Bielefeld, 2021-10-01, 02 KLs 13/21
02 KLs 13/21Kantonsgericht01.10.2021
Urteil wurde durch Beschluss des BGH am 25.05.2022, AZ: 4 StR 36/22 aufgehoben. Erneute Verurteilung vom LG Bielefeld vom 20.0.22023, AZ 9 KLs 14/22
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 02 KLs 13/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1001.02KLS13.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer
Urteil wurde durch Beschluss des BGH am 25.05.2022, AZ: 4 StR 36/22 aufgehoben.
Erneute Verurteilung vom LG Bielefeld vom 20.0.22023, AZ 9 KLs 14/22
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Es wird die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 21, 49, 53, 63 StGB.
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