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3 KLs 20/21•Landgericht Bielefeld, 2021-09-27, 3 KLs 20/21
3 KLs 20/21Kantonsgericht27.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-27
Aktenzeichen: 3 KLs 20/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0927.3KLS20.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer - Jugendkammer -
Die Angeklagten C. A. und D. B. sind der Verabredung einer räuberischen Erpressung schuldig.
Der Angeklagte C. A. wird zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte D. B. wird zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr
verurteilt.
Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten D. B. verhängten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Im Übrigen werden die Angeklagten C. A. und E. A. freigesprochen.
Die im BD. F. aufgefundenen Gegenstände Vorschlaghammer (lfd. Asservatennummer 01-01), Brechstange (lfd. Asservatennummer 01-02) und 60 Stück Kabelbinder (lfd. Asservatennummer 01-04) werden eingezogen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit es sie betrifft und soweit sie verurteilt wurden.
Im Übrigen fallen die Kosten der Landeskasse zur Last.
Angewandte Vorschriften: §§ 249 Abs. 1, 255, 30 Abs. 2, 25 Abs. 1 StGB
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