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6 O 354/20•Landgericht Bielefeld, 2021-07-05, 6 O 354/20
6 O 354/20Kantonsgericht05.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-05
Aktenzeichen: 6 O 354/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0705.6O354.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 19.04.2021 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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