Landgericht Bielefeld, 2021-06-18, 10 Ks 12/21

10 Ks 12/21Kantonsgericht18.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 10 Ks 12/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 10 Ks 12/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0618.10KS12.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: X. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von

6 (sechs) Jahren

verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Vor dem Vollzug der Maßregel ist 1 (ein) Jahr der Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Das sichergestellte Samuraischwert, Klingenlänge ca. 70 cm, wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 212 Abs. 1, 213, 64, 74 Abs. 1 StGB

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