Landgericht Bielefeld, 2021-05-19, 06 Ns-701 Js 873/20-110/20

06 Ns-701 Js 873/20-110/20Kantonsgericht19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 06 Ns-701 Js 873/20-110/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: 06 Ns-701 Js 873/20-110/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0519.06NS701JS873.20.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil wie folgt neu gefasst:

Der Angeklagte ist schuldig des gemeinschaftlichen Diebstahls.

Er wird unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 15.05.2020 (11 Ds 507 Js 3993/20 – 46/20) und des Amtsgerichts Detmold vom 28.02.220 (4 Ls 21 Js 476/19 – 2/20) in der Fassung des Urteils vom Landgericht Detmold vom 23.07.2020 (25 Ns 39/20) und unter Auflösung der jeweils gebildeten Gesamtstrafen zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 8 Monate

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 3, 25 Abs. 2 StGB.

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