Landgericht Bielefeld, 2021-04-07, 100 StVK 632/21

100 StVK 632/21Kantonsgericht07.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 100 StVK 632/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-07

Aktenzeichen: 100 StVK 632/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0407.100STVK632.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen gemäß § 459g Abs. 5 S. 1, 2. Var. StPO festzustellen, dass die Vollstreckung der Wertersatzeinziehung unterbleibt, dem sich der Verurteilte mit anwaltlichem Schriftsatz vom 06.04.2021 angeschlossen hat, wird abgelehnt.

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