Landgericht Bielefeld, 2021-02-24, 8 O 419/20

8 O 419/20Kantonsgericht24.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 419/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-24

Aktenzeichen: 8 O 419/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0224.8O419.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 34.991,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q3 2.0 TDI quattro, Fahrzeug-Ident.-Nr. XXX.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs zu 1) in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.437,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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