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22 S 151/20•Landgericht Bielefeld, 2021-02-03, 22 S 151/20
22 S 151/20Kantonsgericht03.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-03
Aktenzeichen: 22 S 151/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0203.22S151.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.06.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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