Landgericht Bielefeld, 2021-01-28, 20 KLs 33/20

20 KLs 33/20Kantonsgericht28.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 20 KLs 33/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-28

Aktenzeichen: 20 KLs 33/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0128.20KLS33.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XX. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie wegen Diebstahls und unbefugter Nutzung eines Fahrrades zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 240 Abs. 1, 242 Abs. 1, 248b, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 252, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB, § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

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