Landgericht Bielefeld, 2020-12-11, 1 O 202/20

1 O 202/20Kantonsgericht11.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 202/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-11

Aktenzeichen: 1 O 202/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1211.1O202.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird auf 1.954,46 EUR festgesetzt.

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