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04 KLs 22/20•Landgericht Bielefeld, 2020-11-30, 04 KLs 22/20
04 KLs 22/20Kantonsgericht30.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-30
Aktenzeichen: 04 KLs 22/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1130.04KLS22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
fünf Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Er hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 27.12.2003, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 27.12.2003, 177 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 13.11.1998, 52, 53 StGB.
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