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1 Ks 23/19•Landgericht Bielefeld, 2020-11-05, 1 Ks 23/19
1 Ks 23/19Kantonsgericht05.11.2020
Beschluss vom BGH vom 07.07.2021 - 4 StR 141/21
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 1 Ks 23/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1105.1KS23.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer – Schwurgericht –
Beschluss vom BGH vom 07.07.2021 - 4 StR 141/21
Die Angeklagten sind der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Der Angeklagte A. C. wird zu einer Freiheitsstrafe von
acht Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte B. C. wird zu einer Freiheitsstrafe von
sieben Jahren
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften:
§§ 227, 25 Abs. 2 StGB
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