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3 Qs 326/20•Landgericht Bielefeld, 2020-10-06, 3 Qs 326/20
3 Qs 326/20Kantonsgericht06.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 3 Qs 326/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1006.3QS326.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: III. Strafkammer – Jugendkammer
Der Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 24.08.2020 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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