Landgericht Bielefeld, 2020-10-06, 3 Qs 326/20

3 Qs 326/20Kantonsgericht06.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 Qs 326/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-06

Aktenzeichen: 3 Qs 326/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1006.3QS326.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: III. Strafkammer – Jugendkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 24.08.2020 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

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