Landgericht Bielefeld, 2020-09-24, 22 S 111/20

22 S 111/20Kantonsgericht24.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 111/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-24

Aktenzeichen: 22 S 111/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0924.22S111.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht für den Kläger Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.

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