Landgericht Bielefeld, 2020-06-15, 6 O 225/15

6 O 225/15Kantonsgericht15.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 225/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-15

Aktenzeichen: 6 O 225/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0615.6O225.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 141.007,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 47.781,81 Euro seit dem 18.06.2015 und aus einem Betrag von 71.448,86 Euro seit dem 04.08.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Rechnungen 100327 vom 09.03.2010, 100337 vom 15.03.2010, 100580 vom 19.04.2010, 101322 vom 22.09.2010, 110651 vom 11.05.2011, 110798 vom 06.06.2011, 120469 vom 19.03.2012, 130806 vom 20.06.2013, 130807 vom 20.06.2013, 130808 vom 20.06.2013 und 131707 vom 05.12.2013 in einer den Erfordernissen des § 9 StBVV entsprechenden Form auszustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 7.677,50 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Ausstellung der Rechnungen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.750,00 Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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