Landgericht Bielefeld, 2020-02-20, 8 O 283/19

8 O 283/19Kantonsgericht20.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 283/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-20

Aktenzeichen: 8 O 283/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0220.8O283.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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