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8 O 283/19•Landgericht Bielefeld, 2020-02-20, 8 O 283/19
8 O 283/19Kantonsgericht20.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 8 O 283/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0220.8O283.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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