2 O 38/19•Landgericht Bielefeld, 2019-10-01, 2 O 38/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 38/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 2 O 38/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1001.2O38.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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