Landgericht Bielefeld, 2019-10-01, 10 Qs 276/19

10 Qs 276/19Kantonsgericht01.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 10 Qs 276/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-01

Aktenzeichen: 10 Qs 276/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1001.10QS276.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: X. große Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass auf den Kostenfestsetzungsantrag vom 28.05.2019 ein Betrag in Höhe von lediglich 92,82 EUR gegen die Stadtkasse festgesetzt wird.

Das weitergehende Rechtsmittel wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens – einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners – trägt die Beschwerdeführerin zu 1/6. Im Übrigen fallen sie dem Beschwerdegegner zur Last.

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