10 Qs 276/19•Landgericht Bielefeld, 2019-10-01, 10 Qs 276/19
Landgericht Bielefeld, 2019-10-01, 10 Qs 276/19
10 Qs 276/19Kantonsgericht01.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 10 Qs 276/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 10 Qs 276/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1001.10QS276.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: X. große Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass auf den Kostenfestsetzungsantrag vom 28.05.2019 ein Betrag in Höhe von lediglich 92,82 EUR gegen die Stadtkasse festgesetzt wird.
Das weitergehende Rechtsmittel wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens – einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners – trägt die Beschwerdeführerin zu 1/6. Im Übrigen fallen sie dem Beschwerdegegner zur Last.
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