6 O 131/19•Landgericht Bielefeld, 2019-09-02, 6 O 131/19
Landgericht Bielefeld, 2019-09-02, 6 O 131/19
6 O 131/19Kantonsgericht02.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 131/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-02
Aktenzeichen: 6 O 131/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0902.6O131.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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