4 O 228/18•Landgericht Bielefeld, 2019-08-20, 4 O 228/18
Landgericht Bielefeld, 2019-08-20, 4 O 228/18
4 O 228/18Kantonsgericht20.08.2019
Regest
BGH VI ZR 1320/20
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 228/18 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-20
Aktenzeichen: 4 O 228/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0820.4O228.18.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Leitsätze
BGH VI ZR 1320/20
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten – die Beklagte zu 1) ihrem Anerkenntnis entsprechend – als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus Anlass der in der Zeit vom 17.12.2013 bis 03.01.2014 nicht rechtzeitig erfolgten augenärztlichen Untersuchung entstanden sind und noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Vollstreckung gegen die Beklagten zu 2) – 5) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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