Landgericht Bielefeld, 2019-08-01, 9 O 521/18

9 O 521/18Kantonsgericht01.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 521/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-01

Aktenzeichen: 9 O 521/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0801.9O521.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.328,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2019 zu zahlen.

In Bezug auf den Klageantrag zu 2 wird die Klage als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird sie als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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