22 S 58/19•Landgericht Bielefeld, 2019-07-25, 22 S 58/19
Landgericht Bielefeld, 2019-07-25, 22 S 58/19
22 S 58/19Kantonsgericht25.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 22 S 58/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 22 S 58/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0725.22S58.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (411 C 206/18) vom 06.02.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 455,40 EUR festgesetzt.
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