Landgericht Bielefeld, 2019-02-01, 1 O 243/17

1 O 243/17Kantonsgericht01.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 243/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-01

Aktenzeichen: 1 O 243/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0201.1O243.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.062,65 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2017, Zug um Zug gegen Rücknahme des PKW Jaguar S-Type 2.7 d, Fahrgestellnr. XXX, zu zahlen.
  • II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Jaguar S-Type 2.7 d, Fahrgestellnr. XXX, in Verzug ist.
  • III. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten i. H. v. 1.029,35 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2017 zu zahlen.
  • IV. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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