1 O 243/17•Landgericht Bielefeld, 2019-02-01, 1 O 243/17
Landgericht Bielefeld, 2019-02-01, 1 O 243/17
1 O 243/17Kantonsgericht01.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 1 O 243/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-01
Aktenzeichen: 1 O 243/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0201.1O243.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
- I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.062,65 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2017, Zug um Zug gegen Rücknahme des PKW Jaguar S-Type 2.7 d, Fahrgestellnr. XXX, zu zahlen.
- II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Jaguar S-Type 2.7 d, Fahrgestellnr. XXX, in Verzug ist.
- III. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten i. H. v. 1.029,35 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2017 zu zahlen.
- IV. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.