23 T 725/17•Landgericht Bielefeld, 2018-01-25, 23 T 725/17
Landgericht Bielefeld, 2018-01-25, 23 T 725/17
23 T 725/17Kantonsgericht25.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 725/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-25
Aktenzeichen: 23 T 725/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0125.23T725.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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