Landgericht Bielefeld, 2016-12-29, 11 Ns 92/16

11 Ns 92/16Kantonsgericht29.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 11 Ns 92/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-29

Aktenzeichen: 11 Ns 92/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1229.11NS92.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von

120 Tagessätzen zu je 60,00 €

verurteilt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last mit Ausnahme jedoch der gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen, die bei einer von vornherein, d. h. alsbald nach Zustellung des Urteils erfolgten Rechtsmittelbeschränkung vermeidbar waren.

Diese trägt der Angeklagte selbst.

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