7 O 228/16•Landgericht Bielefeld, 2016-12-09, 7 O 228/16
Landgericht Bielefeld, 2016-12-09, 7 O 228/16
7 O 228/16Kantonsgericht09.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 7 O 228/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 7 O 228/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1209.7O228.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 882 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 98 € seit dem 04.08.2015, 04.09.2015, 04.10.2015, 04.11.2015, 04.12.2015, 04.01.2016, 04.02.2016, 04.03.2016 und 04.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 12 %, die Klägerin 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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