Landgericht Bielefeld, 2016-12-09, 7 O 228/16

7 O 228/16Kantonsgericht09.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 228/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-09

Aktenzeichen: 7 O 228/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1209.7O228.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 882 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 98 € seit dem 04.08.2015, 04.09.2015, 04.10.2015, 04.11.2015, 04.12.2015, 04.01.2016, 04.02.2016, 04.03.2016 und 04.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 12 %, die Klägerin 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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