23 T 584/16•Landgericht Bielefeld, 2016-12-02, 23 T 584/16
Landgericht Bielefeld, 2016-12-02, 23 T 584/16
23 T 584/16Kantonsgericht02.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 584/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-02
Aktenzeichen: 23 T 584/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1202.23T584.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts Bielefeld vom 12.10.2016 den Betroffenen bis zum 24.10.2016 in seinen Rechten verletzt hat. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden der Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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