Landgericht Bielefeld, 2016-12-01, 18 O 50/16

18 O 50/16Kantonsgericht01.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 18 O 50/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: 18 O 50/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1201.18O50.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten (wegen der Kosten) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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