18 O 50/16•Landgericht Bielefeld, 2016-12-01, 18 O 50/16
Landgericht Bielefeld, 2016-12-01, 18 O 50/16
18 O 50/16Kantonsgericht01.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 18 O 50/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 18 O 50/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1201.18O50.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten (wegen der Kosten) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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