6 O 385/15•Landgericht Bielefeld, 2016-10-26, 6 O 385/15
Landgericht Bielefeld, 2016-10-26, 6 O 385/15
6 O 385/15Kantonsgericht26.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 385/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: 6 O 385/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1026.6O385.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.05.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlichen Gebührenforderungen der T. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, i.H.v. 413,64 € freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 120,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 60,00 € seit dem 17.12.2015 und aus weiteren 60,00 € seit dem 06.10.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen und derzeit nicht absehbaren immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 17.02.2015 in H. zu erstatten, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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