Landgericht Bielefeld, 2016-10-25, 2 O 29/16

2 O 29/16Kantonsgericht25.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 29/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-25

Aktenzeichen: 2 O 29/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1025.2O29.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.007,36 Euro sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 179,27 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.12.2015 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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