2 O 29/16•Landgericht Bielefeld, 2016-10-25, 2 O 29/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 29/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 2 O 29/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:1025.2O29.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.007,36 Euro sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 179,27 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.12.2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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