Landgericht Bielefeld, 2016-09-07, 08 Qs 379/16 VIII

08 Qs 379/16 VIIIKantonsgericht07.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 08 Qs 379/16 VIII — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-07

Aktenzeichen: 08 Qs 379/16 VIII

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0907.08QS379.16VIII.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Anordnung entfällt, wonach die durch den Pflichtverteidigerwechsel entstehenden Mehrkosten dem neuen Pflichtverteidiger Rechtsanwalt C. nicht erstattet werden sollten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.

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