08 Qs 379/16 VIII•Landgericht Bielefeld, 2016-09-07, 08 Qs 379/16 VIII
Landgericht Bielefeld, 2016-09-07, 08 Qs 379/16 VIII
08 Qs 379/16 VIIIKantonsgericht07.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 08 Qs 379/16 VIII — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-07
Aktenzeichen: 08 Qs 379/16 VIII
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0907.08QS379.16VIII.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Anordnung entfällt, wonach die durch den Pflichtverteidigerwechsel entstehenden Mehrkosten dem neuen Pflichtverteidiger Rechtsanwalt C. nicht erstattet werden sollten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.
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