Landgericht Bielefeld, 2015-11-25, 03 Qs 316/15

03 Qs 316/15Kantonsgericht25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 03 Qs 316/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 03 Qs 316/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:1125.03QS316.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 13.05.2015 - Az: 9 Gs 2555/15 - rechtswidrig ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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