Landgericht Bielefeld, 2015-11-09, 8 O 281/14

8 O 281/14Kantonsgericht09.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 281/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-09

Aktenzeichen: 8 O 281/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:1109.8O281.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die M. Bank AG, Konto Nr. xxx, zu Darlehens Konto-Nr. yyy 6.904,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2014 sowie an den Kläger 990,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2014 sowie an den Kläger 379,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.

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