Landgericht Bielefeld, 2015-10-30, 23 T 634/15

23 T 634/15Kantonsgericht30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 634/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 23 T 634/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:1030.23T634.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentscheidung vom 29.09.2015 zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

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