Landgericht Bielefeld, 2015-03-13, 17 O 100/14

17 O 100/14Kantonsgericht13.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 17 O 100/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-13

Aktenzeichen: 17 O 100/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0313.17O100.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass das Dienstverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 28.08.2014, dem Kläger zugegangen am 29.08.2014, nicht mit sofortiger Wirkung beendet worden ist.

2.

Es wird festgestellt, dass der Dienstvertrag der Parteien durch die Anfechtung der Beklagten vom 28.08.2014, dem Kläger zugegangen am 29.08.2014, nicht nichtig ist.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 1/3, der Beklagten 2/3 auferlegt.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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