8 O 128/14•Landgericht Bielefeld, 2014-07-02, 8 O 128/14
Landgericht Bielefeld, 2014-07-02, 8 O 128/14
8 O 128/14Kantonsgericht02.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 128/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 8 O 128/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0702.8O128.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bielefeld vom 11.06.2014 wird aufgehoben.Die Anträge der Verfügungsklägerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 13.05.2014, 19.05.2014 und 04.06.2014 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.