Landgericht Bielefeld, 2014-07-02, 8 O 128/14

8 O 128/14Kantonsgericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 128/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 8 O 128/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0702.8O128.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bielefeld vom 11.06.2014 wird aufgehoben.Die Anträge der Verfügungsklägerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 13.05.2014, 19.05.2014 und 04.06.2014 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.