Landgericht Bielefeld, 2014-05-30, 22 S 100/14

22 S 100/14Kantonsgericht30.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 100/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-30

Aktenzeichen: 22 S 100/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0530.22S100.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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