Landgericht Bielefeld, 2014-04-15, 4 O 76/14

4 O 76/14Kantonsgericht15.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 76/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-15

Aktenzeichen: 4 O 76/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0415.4O76.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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