3 Ks 37/13•Landgericht Bielefeld, 2014-02-19, 3 Ks 37/13
Landgericht Bielefeld, 2014-02-19, 3 Ks 37/13
3 Ks 37/13Kantonsgericht19.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 3 Ks 37/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: 3 Ks 37/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0219.3KS37.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
zwölf Jahren
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens. Die Gerichtsgebühr des Revisionsverfahrens wird jedoch um ¼ ermäßigt. Im Umfang dieser Ermäßigung fallen die notwendigen im Revisionsverfahren angefallenen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse zur Last.
Angewandte Vorschrift:
§ 212 Abs. 1 StGB.
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