4 O 76/13•Landgericht Bielefeld, 2013-08-27, 4 O 76/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 76/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-27
Aktenzeichen: 4 O 76/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0827.4O76.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt (§ 91 a ZPO).
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung hinsichtlich der Prozesskostenhilfe ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 10.04.2013: 20.000,00 EUR
danach: 3.057,52 EUR
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