18 O 263/12•Landgericht Bielefeld, 2013-02-20, 18 O 263/12
Landgericht Bielefeld, 2013-02-20, 18 O 263/12
18 O 263/12Kantonsgericht20.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 18 O 263/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-20
Aktenzeichen: 18 O 263/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0220.18O263.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag von 21.12.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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