Landgericht Bielefeld, 2013-02-20, 18 O 263/12

18 O 263/12Kantonsgericht20.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 18 O 263/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-20

Aktenzeichen: 18 O 263/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0220.18O263.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag von 21.12.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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