Landgericht Bielefeld, 2012-11-07, 4 Ks 37/12

4 Ks 37/12Kantonsgericht07.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 Ks 37/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: 4 Ks 37/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:1107.4KS37.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von

10 (zehn) Jahren

verurteilt.

Es wird davon abgesehen, gerichtliche Kosten und Auslagen zu erheben, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger dem Angeklagten aufzuerlegen. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

Angewendete Vorschriften:

§ 211 StGB, §§ 1, 105 JGG.

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