Landgericht Bielefeld, 2012-10-18, 1 O 176/11

1 O 176/11Kantonsgericht18.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 176/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-18

Aktenzeichen: 1 O 176/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:1018.1O176.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 5.416,23 € festgesetzt.

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