6 O 4/12•Landgericht Bielefeld, 2012-04-24, 6 O 4/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: 6 O 4/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0424.6O4.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 85 %, der Beklagte 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch den jeweiligen Gläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Gläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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