17 O 157/11•Landgericht Bielefeld, 2011-11-18, 17 O 157/11
Landgericht Bielefeld, 2011-11-18, 17 O 157/11
17 O 157/11Kantonsgericht18.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 17 O 157/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-18
Aktenzeichen: 17 O 157/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1118.17O157.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Verfügungsantrag vom 09.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Kostenvollstreckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.