Landgericht Bielefeld, 2011-06-15, 23 T 442/10

23 T 442/10Kantonsgericht15.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 442/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-15

Aktenzeichen: 23 T 442/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0615.23T442.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 09.10.2006 unter Tagesordnungspunkt 9 betreffend die Aufnahme eines Kredites für ungültig erklärt wird.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerden tragen die Beteiligten zu 2). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 14.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.