22 S 109/11•Landgericht Bielefeld, 2011-05-24, 22 S 109/11
Landgericht Bielefeld, 2011-05-24, 22 S 109/11
22 S 109/11Kantonsgericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 22 S 109/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: 22 S 109/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0524.22S109.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 14.04.2011 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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