12 O 91/09•Landgericht Bielefeld, 2011-05-05, 12 O 91/09
Landgericht Bielefeld, 2011-05-05, 12 O 91/09
12 O 91/09Kantonsgericht05.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 12 O 91/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-05
Aktenzeichen: 12 O 91/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0505.12O91.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 05.11.2009 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 104.047,90 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz
aus 9.458,90 € seit dem 04.01.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.02.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.03.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.04.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.05.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.06.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.07.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.08.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.09.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.10.2008,
aus 9.458,90 € seit dem 04.11.2008
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte 78 %, die Kosten der Säumnis trägt die Beklagte allein.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Teilbetrages vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 05.11.2009 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Teilbetrages vorläufig fortgesetzt werden.
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